Historisch besteht es aus der ehemals Pfalz aus dem moselfränkischen Anteil des Rheinlands (ehemalige preußische Rheinprovinz ) aus dem ehemals zu Hessen-Darmstadt gehörigen Teil Rheinhessen und aus dem ehemals oldenburgischen Gebiet um Birkenfeld . Das Land Rheinland-Pfalz wurde 1946 durch der französischen Militärregierung geschaffen wodurch historisch und zusammengehörige Gebiete getrennt wurden.
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Fachhochschule Worms Wirtschaftswissenschaften; Internationale Betriebswirtschaft und Außenwirtschaft Business Management/Handelsmanagement Steuerwesen [FH Worms http://www.fh-worms.de/ ]
Rheinland-Pfalz ist Zentrum des Weinanbaus und der Sektkellereien Deutschlands ( Fürst Metternich Kupferberg Schloss Wachenheim). Forst- und Landwirtschaft vor allem im Rheinhessischen Hügelland und im Tiefland eine Rolle. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst 37 Prozent des Landes. Rheinland-Pfalz besitzt die Weinbaugebiete Deutschlands ( Rheinhessen Ahr Mittelrhein Mosel-Saar-Ruwer Nahe und Rheinpfalz). Größter Arbeitgeber in ist die BASF in Ludwigshafen .
Die Bildung des Landes Rheinland-Pfalz geht die Verordnung Nr.57 der französischen Besatzungsmacht vom 30. August 1946 zurück die Bildung ein „rheinpfälzisches“ Landes anordnet. Die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz wurde durch eine am 18.Mai 1947 angenommen und das heißt Rheinland-Pfalz konstituiert demokratisch durch den Willen des Volkes. So denn auch die Verfassung in Art. 74 als einen "demokratischen und sozialen Gliedstaat Deutschlands". Verfassungsentwurf ging auf die Beratende Landesversammlung zurück 127 Mitglieder von den Kreis- und Gemeindeversammlungen November 1946 gewählt worden waren. Die konstituierende Sitzung der Beratenden Landesversammlung fand am 22. 1946 im Koblenzer Stadttheater statt. Kurz darauf am 4. Dezember 1946 wurde eine vorläufige Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Wilhelm Boden gebildet.
Artikel 79 Abs. 1 der Landesverfassung vor dass der rheinland-pfälzische Landtag "das vom gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung" ist. vertritt das Volk wählt den Ministerpräsidenten und die Landesregierung beschließt die Gesetze und den kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an Willensbildung des Landes mit in der der öffentlicher Angelegenheiten in europapolitischen Fragen und nach von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung."
Zum 1. Januar 2000 wurden die 3 Regierungsbezirke in Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektionen überführt. Ihre Zuständigkeiten erstrecken sich seither auf das ganze Bundesland.
In den 118 Städten des Landes 1.998.000 Einwohner (davon in den 12 kreisfreien 1.001.000 Einwohner). In den 2.187 Gemeinden leben Einwohner (2003) . Siehe auch: Liste der Orte in Rheinland-Pfalz .