Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Richtlinienkompetenz ist die Befugnis des Bundeskanzlers die Richtlinien der Politik zu bestimmen. ist ihm durch Artikel 65 Satz 1 Grundgesetzes zugewiesen.
"Richtlinien" bedeutet in diesem Zusammenhang "Grundlinien Politik" also die allgemeine politische Ausrichtung nicht jedes Detail der Regierungspolitik. Dies ist im damit zu sehen dass nach Artikel 65 2 des Grundgesetzes jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und (Ressortprinzip) aber innerhalb dieser Richtlinien leitet. Sind Ministerien von einer Angelegenheit betroffen so entscheiden und Minister nach dem Kollegialprinzip gemeinsam.