Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium ) war ursprünglich ein Landgut dessen Eigentümer ursprünglich persönliche Leistungen später auch Geldleistungen ( Ritterpferdsgelder ) leistete und daher einige Vorrechte genossen.
Diese Vorrechte deren Besitz ursprünglich Ritterbürtigkeit wurden mit der Zeit als Zubehör der selbst angesehen ( nobilitas realis ). Zu ihnen gehörten v.a. Befreiung von und öffentlichen Lasten (Steuern Einquartierung Fronen etc.) denen der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten ferner Landstandschaft Patrimonialgerichtsbarkeit Jagdgerechtigkeit Fischerei Baugerechtigkeit Mühlenzwang und andere
In späterer Zeit wurden diese Vorrechte Während ursprünglich nur Adlige Rittergüter besitzen konnten später auch Bürgerliche dergleichen erwerben.