Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Sachbericht ist im Gerichtswesen eine formalisierte Darstellung Sachverhalts auf dem das spätere Urteil beruht. Der Sachbericht im Zivilprozess gliedert wie folgt:
unstreitiger Sachverhalt
streitiger Vortrag des Klägers
Antrag des Klägers
Antrag des Beklagten
streitiger Vortrag des Beklagten
ggf. Prozessgeschichte
Es ist nie falsch Rechtsausführungen der im Sachbericht wegzulassen (Iura novit curia).