Sachsen-Coburg und Gotha Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha war ein in Personalunion vereinigtes Doppelherzogtum 1826 durch einen Schiedsspruch König Friedrich August II. von Sachsen umfassenden Neugliederung der Ernestinischen Herzogtümer aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld sowie Teilen von Sachsen-Gotha-Altenburg Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Meiningen entstand. Das neuentstandene Herzogtum zerfiel mit Ende der Monarchie in Deutschland 1918 in die Freistaaten Gotha und Coburg . Nach einer Volksabstimmung 1919 schloss sich Freistaat Coburg 1920 dem Freistaat Bayern an und im gleichen Jahr ging Freistaat Gotha im neuen Freistaat Thüringen auf. Siehe auch: Haus Sachsen-Coburg-Gotha
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