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Salinenvertrag


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Der Salinenvertrag die sog. Salinenkonvention von 1829 ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa und stellt eine völkerrechtliche Besonderheit dar.

Was 600 Jahre zuvor der Wittelsbacher Ludwig der Kelheimer mit dem Salzburger Erzbischof Eberhard II. vereinbart hatte wurde 1829 einen schriftlichen Vertrag gefaßt: die Salinenhauptkonvention.

Bayern erwarb das unwiderrufliche Recht im österreichischen Pinzgau Holz zur Beheizung der Reichenhaller Sudhäuser zu schlagen. Noch heute bewirtschaften Förster ca. 18400 Hektar Wald in dem Gebiet zwischen Leogang und die offiziell als Saalforste bezeichnet werden. Auch bei der Genehmigung Skiliftanlagen oder Steinbrüchen redet Bayern als Grundeigentümer gewichtiges Wort mit.

Im Gegenzug schürfen Halleiner Knappen am Dürrnberg tief unter der hindurch auf bayerischen Gebiet nach Salz: eine die seither alle Wirren überstanden hat. Trotz Rahmenbedingungen besitzt die 1957 erneuerte Salinenkonvention bis zum heutigen Tag Gültigkeit obwohl die Gruben im Salzburger Land bereits in den 1980er Jahren stillgelegt wurden und Bad Reichenhall Holz mehr benötigt um aus der Sole Salz zu gewinnen.

Neben diesen beiden wichtigen Abmachungen wurden der Salinenkonvention noch weitere Regelungen auch rechtlicher getroffen; so wurde beispielsweise festgelegt wie vorzugehen wenn ein Österreicher im bayerischen Forst einen erschlägt oder welche Bewohner von Bauernhöfen im Gebiet in den österreichischen Gruben garantiertes Arbeitsrecht




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