Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist – wie die kleine Strafkammer des Landgerichts – regelmäßig mit einem Berufsrichter und Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen Fällen abgelehnt werden.