Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Scheck ist eine auf Sicht (d. h. Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) ausgestellte Zahlungs anweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut .
Der Sichtvermerk braucht in Deutschland nicht zu werden weil der Scheck kraft Gesetzes ein Sichtpapier ist. Die gesetzliche Grundlage den Scheckverkehr bildet in Deutschland das Scheckgesetz 14. August 1933 . Darin ist auch geregelt dass der ein Wertpapier ist. Die Ausübung der in ihm Rechte ist insoweit an den Besitz des Wertpapiers gebunden. Ein Scheck liegt dann vor wenn er den Formvorschriften des entspricht (gesetzliche Bestandteile des Schecks).
Im Artikel 1 des Scheckgesetzes sind Bestandteile für den Scheck benannt. Wenn ein Bestandteil fehlt liegt aus rechtlicher Sicht kein vor. Die gesetzlichen Bestandteile eines Schecks sind:
Die Scheckklausel: Das Wort "Scheck" muß im der Urkunde enthalten sein.
Name des Bezogenen: Der Name desjenigen der wird zu zahlen muss auf dem Scheck sein.