Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Ausdruck Scheinasylant bezeichnet abwertend einen Asylbewerber der bei seinem Asylantrag wahrheitswidrig vorgibt in seiner Heimat politischer Verfolgung zu sein. Denn nur dann wird nach deutschem Asylrecht in Deutschland Asyl gewährt.
Im Asylverfahren wird der Wahrheitsgehalt der Angaben eines untersucht. Stellen sich dabei andere Motive für Einreise heraus (zum Beispiel wirtschaftliche Not ) wird dieser Asylbewerber in der Regel sein Herkunftsland abgeschoben .