Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Schriftleitergesetz (verabschiedet am 4. Oktober 1933 in Kraft getreten am 1. Januar 1934 ) in dem Berufszugang und Aufgaben des Schriftleiters festgeschrieben werden war eines der wichtigsten zur Gleichschaltung der Presse im Nationalsozialismus . Das Gesetz schuf die rechtliche Grundlage die Kontrolle der Presseinhalte und regelt die und politischen Voraussetzungen die ein Schriftleiter zu hatte um den Beruf ausüben zu dürfen.
Die Eintragung in die Berufsliste der Reichspressekammer einer Abteilung der Reichskulturkammer wurde für die Ausübung einer journalistischen bindend. Zur Aufnahme in die Liste mußte nur eine einjährige Berufsausbildung vorgewiesen werden sondern Eigenschaften wie "politische Zuverlässigkeit" und arische Abstammung. Juden waren damit von vornherein von der ausgeschlossen.
Mit Inkrafttreten des Gesetztes verloren etwa Journalisten ihre Arbeit.
"Die Presse ist Mittel der geisten auf die Nation sie ist vor allem Staats- und Nationalerziehungsmittel wie Schule Rundfunk Bühne Sie ist also in ihrem Wesen nach öffentliche Einrichtung (...)."
die bürgerlichen Ehrenrechte und die Fähigkeit Bekleidung öffentlicher Ämter nicht verloren hat
arischer Abstammung ist und nicht mit Person von nichtarischer Abstammung verheiratet ist...
(...)
§ 14 - Schriftleiter sind in Sonderheit verpflichtet den Zeitungen alles fernzuhalten
was eigennützige Zwecke mit gemeinnützigen in die Öffentlichkeit irreführenden Weise vermengt
was geeignet ist die Kraft des Reiches nach außen oder im Inneren den des deutschen Volkes die deutsche Wehrhaftigkeit Kultur Wirtschaft zu schwächen oder die religiösen Empfindungen zu verletzen
was gegen die Ehre und Würde Deutschen verstößt
was die Ehre oder das Volk anderen widerrechtlich verletzt seinem Rufe schadet ihn oder verächtlich macht