Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Schuld (f.) bezeichnet
in einem privatrechtliches Verhältnis zwischen zwei Personen (die auch Personen sein können) die Tatsache auf Grund die Person des Schuldners der Person des Gläubigers eine Leistung zu erbringen hat.
Aus der Sicht des Gläubigers wird die auch Forderung genannt.
Ein Schuldtitel ist eine rechtskräftig festgestellte Schuld.
( schuld als indeklinables prädikatives Adjektiv) bezeichnet dabei Verursacher eines Schadens z.B. eines Unfalls (versehentlich) oder eines Verbrechens (vorsätzlich).