Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Schulpflicht (früher Schulzwang) ist die Verpflichtung für ab einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen. Dies muss durch die (i. d. R. die Eltern) umgesetzt werden.
In Deutschland gliedert sich die Schulpflicht die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht. Die dauert in vier Bundesländern (darunter Berlin und Brandenburg ) 10 Jahre in den übrigen Bundesländern Jahre.
Daran schließt sich bis zur Vollendung 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an die durch Teilnahme an einer Berufsausbildung durch ein reguläres Arbeitsverhältnis den Besuch gymnasialen Oberstufe oder eines berufsvorbereitenden 11. Schuljahres werden kann.
Mehrere Bundesländer haben den Beginn der vorverlegt so dass auch ein Fünfjähriger bereits ist.
In Österreich gibt es eigentlich keine sondern eine Unterrichtspflicht. Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt. Unterrichtspflicht bedeutet dass man eine Ausbildung durch Lehrer außerhalb einer Schule durch Hauslehrer erhalten kann. Sie dauerte damals Jahre und wurde erst schrittweise auf die neun Jahre angehoben.