Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. In Österreich wird das Schulwesen vom geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl als auch Lehrpläne österreichweit einheitlich. In Österreich Schulpflicht die mit dem 6. Lebensjahr beginnt mit dem 15. Lebensjahr endet. Davor kann Kindergarten besucht werden. Schulpflichtige aber nicht schulreife können vor dem Besuch der Volksschule noch Vorschuljahr absolvieren. Die Schulpflicht kann auch durch Schulen gleichwertigen Unterricht in privaten Schulen oder Hause erfüllt werden. In diesem Fall müssen Schüler am Ende des Schuljahres eine Prüfung den Schulstoff des Jahres ablegen.
Das österreichische Schulsystem ist zweigliedrig. Um Übertritt in einen anderen Schultyp zu erleichtern zum Teil Übertrittsprüfungen festgelegt. Vor allem nach 8. Schulstufe wechseln daher viele Haupt- und Gymnasialschüler berufsbildende höhere Schulen. Die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schliessen mit der Matura ab.