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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Schulzeugnis


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Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers.

Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als

  • Halbjahreszeugnis
  • Jahreszeugnis mit Entscheidung über die Versetzung
  • Abschlusszeugnis zum Schulabschluss in der Regel nach Ablegen einer
  • Abgangszeugnis beim Verlassen der Schule ohne Abschluss
und enthalten in der Regel eine
  • des Arbeits- und Sozialverhaltens (so genannte "Kopfnote")
  • des Leistungsstands in den einzelnen Fächern
Die Beurteilung erfolgt in der Regel Form von Schulnoten teilweise (Eingangsklassen Sonderschulen) auch in Form Gutachten. Zum inhaltlichen Zustandekommen der Noten siehe Leistungsbeurteilung (Schule) .

An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:

  • Waldorfschulen und andere reformpädagogisch orientierte öffentliche Schulen B. die Laborschule Bielefeld erteilen keine Noten. bekommt jeder Schüler am Schuljahresende ein Gutachten-Zeugnis einen Bericht zum Lernprozess.

Rechtliche Regelungen

Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind Schulzeugnisse in Deutschland alle Aspekte des Schullebens durch Landesrecht geregelt.

In Hessen bestimmt das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 in § dass Zeugnisse erteilt werden. Das Wie ist in §§ 30 ff. der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 geregelt.

Pädagogische Diskussion

Siehe auch




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