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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Schwager


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Rechtlich gesehen ist man mit einem verschwägert was gewisse Rechte gibt z.B. kann bezüglich eines Schwagers vor Gericht das Zeugnis

BGB Paragraph 1590

(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft.
(2) Die Schwägerschaft dauert fort auch wenn Ehe durch die sie begründet wurde aufgelöst

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Paragraph. 21

1) Wer mit einer Person verwandt ist mit deren Ehegatten in der gleichen Linie im gleichen Grad verschwägert
2) Die Schwägerschaft wird durch die Auflösung Ehe die sie begründet hat nicht aufgehoben.

Siehe auch: Schwägerschaft Neffe Nichte Verwandtschaftsbeziehung Schwippschwager Eidam




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