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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Schwarz-Rot-Gold


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Schwarz-Rot-Gold sind die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland (Art. 22 Grundgesetz).

Geschichte

In der Zeit des Heiligen Römischen Deuscher Nation gab es keine Nationalfarben als Farben wurden Schwarz und Gold verwendet die Österreich bis 1918 verwendet wurden.

In den Befreiungskriegen gegen Napoleon Bonaparte trugen die Angehörigen des Lützowschen Freikorps schwarz gefärbte Zivilröcke mit roten Vorstößen goldenen Knöpfen. Aus diesen Farben entwickelte sich die Farben der zunehmend liberal demokratisch und gesinnten Burschenschaften deren Angehörige vielfach in eben diesem gekämpft hatten. (Außerdem war dieses Freikorps ungemein "Lützows wilde verwegene Jagd".)

Nach dem Hambacher Fest 1832 hatte sich allgemein die Ansicht durchgesetzt dies die deutschen Farben seien. Vielfach wurden auch als die alten Reichsfarben angesehen da alte Reichsadler alle drei Farben trug.

1848 erklärte der Bundestag des Deutschen Bundes in Frankfurt a. M. Schwarz-Rot-Gold zu Bundesfarben.

Der Norddeutsche Bund bildete seine Flagge allerdings aus der größten Bundesstaates Preußen Schwarz-Weiß und der des Hamburg Weiß-Rot. Diese Flagge wurde 1871 auch als Reichsflagge übernommen. Erst 1918 wurde Schwarz-Rot-Gold die Farbe der Republik wurde als Handelsflagge weiterhin Schwarz-Weiß-Rot mit Schwarz-Rot-Gold der linken oberen Ecke geführt.

Siehe auch: Nationalflagge Deutschlands

Weblinks




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