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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Schweizer Reformierte Kirchen


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Die Schweizer Reformierten Kirchen sind in der Reformationszeit entstandene kantonale Landeskirchen in der Schweiz die auf der Lehre von Huldrych Zwingli und Johannes Calvin basieren wobei die deutschsprachigen Kirchen eher die französischsprachigen eher Calvin betonen.

Lehre und konfessionelle Ausprägung

Die Grundlage der Kirche ist die die konfessionelle Lehre ist in der zweiten Konfession von 1566 und im Heidelberger Katechismus ausgeführt. Die Kirchen sehen sich als bekenntnisfrei - die Glaubensbekenntnisse der alten Kirche sind weder Teil Lehre noch in der Liturgie enthalten.

Die meisten Schweizer Landeskirchen sind heute geprägt mit einer evangelikalen Minderheit die etwa Viertel bis ein Drittel der kirchlich Aktiven

Die Gottesdienste sind ebenso wie die ausgesprochen nüchtern die Predigt ist ganz klar Hauptsache.

Die Taufe ist gewöhnlich Kindertaufe Erwachsene Jugendliche werden getauft wenn sie der Kirche (bzw. konfirmiert werden) wollen und nicht getauft sind.

Das Abendmahl wird als Gedenkmahl gefeiert nur an hohen Festtagen.

Organisation

Alle reformierten Schweizer Landeskirchen sind synodal Pfarrer Kirchenpflege (Älteste) und Synode werden demokratisch Kirchenpräsidenten (oberste Vorsteher einer Kantonalkirche) sind 'primi pares' (Vorgesetzte neben Anderen) haben also keine geistliche Würde als andere Pfarrer ein Bischofsamt es nicht.

Die lokalen Gemeinden sind finanziell selbständig Leitung haben Pfarrer und Kirchenpflege wesentliche Entscheidungen von der Gemeindeversammlung getroffen. In der Praxis die Gemeinde oft pfarrer-zentriert.

Eine besondere Ausprägung der Schweizer Reformierten ist ihre historisch enge Verbundenheit mit dem die sonst bei reformierten Kirchen selten ist. meisten reformierten Kirchen sind in der Reformationszeit Entscheid eines republikanischen Stadtrats entstanden der das hinter sich wusste und der sich aktiv die Reformation einsetzte. Kirche und Staat wurde als Gegensatz zweier Reiche sondern als sich fördernde Symbiose verstanden wobei falls angebracht sowohl Pfarrer die Regierung als auch die Regierung Pfarrer korrigieren konnten und sollten - ausdrücklich festgelegt z.B. im Berner Synodus von 1532.

Diese historische Verbundenheit von Kirche und führte zu einer kulturellen Prägung die heute gewisses Eigenleben führt das nicht mehr von Einstellung zur reformierten Kirche abhängt - auch alteingesessener jüdischer katholischer oder agnostischer Bankier in kann sich mit für Zürich typischer "zwinglianischer oder "protestantischem Arbeitsethos" identifizieren.

Da in der Schweiz alle kirchlichen auf Kantons- und nicht auf Bundesebene geregelt hat jeder Kanton seine eigene gesetzliche Grundlage das Verhältnis von Kirche und Staat - Variationsbreite geht von staatlich bezahlten Pfarrern bis traditionell völlig vom Staat unabhängigen Kirche die Tendenz bei Gesetzesänderungen geht in Richtung einer Trennung von Kirche und Staat.

Siehe auch: Reformation Calvinismus Liste von Kirchen religiösen Einrichtungen und Institutionen




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