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Schwippschwager


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Schwippschwager ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Schwager des Ehepartners bzw. des Bruders oder der Schwester .

Nach § 1590 BGB besteht eine Schwägerschaft zwischen dem Ehegatten den Verwandten des anderen Ehegatten (siehe auch Schwager ). Rechtlich gibt es somit keine Verbindung einer Person und dem Ehemann seiner Schwägerin. dieses Verhältnis hat sich jedoch die Bezeichnung herausgebildet. Etymologisch soll es sich dabei um einen in einer geraden Linie stehenden also schiefen richtigen Schwager handeln.




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