Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. An einer Seefahrtsschule erwirbt der Seemann ein Patent d.h. sein Befähigungszeugnis das ihm erlaubt ein Schiff als / Schiffsoffizier (der selbständig verantwortliche Führer einer oder als Kapitän (der Gesamtverantwortliche für den Betrieb Schiff ) zu führen. Es gibt verschiedene Schulen: den traditionellen Seefahrtsschulen wurden die Kleinen (zwei und Mittleren (vier Semester) Patente erworben an Hochschulen die Großen Patente (sechs Semester). Nach der STCW-Standards ergeben beide Ausbildungsgänge das Patent Kapitän die Seefahrtsschulen ohne und die Hochschulen akademischem Grad (z.B. Diplom- Nautiker oder Diplom-Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr).