Bis 2002 hieß die allgemeine Fluglizenz Man benötigte "Beiblätter" für spezielle Kategorien von Luftfahrzeugen . PPL-C für Segelflugzeuge PPL-B für motorisierte Segelflugzeuge und Motorsegler und PPL-A für Motorflugzeuge . Man konnte diese Beiblätter separat erwerben.
Man benötigte ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis das alle zwei Jahre zur Verlängerung Fluglizenzen vorgelegt werden musste. Zusätzlich musste man und Starts vorweisen um seinen Übungsstand zu
Es gibt nur noch eine nicht Segelfluglizenz (GPL) die ehemalige PPL-B Lizenz wird Motorsegeln kann man in Zukunft nur noch den wirklichen Segelflug erlernen oder die Tourenmotorsegler Berechtigung für den JAR-FCL (ehemals PPL-A) erwerben. Gut für die Vereins-Sozialarbeit.
Für Inhaber des ehemaligen 'PPL-B' wird die GPL der Zusatz TMG (Touring Motor = Tourenmotorsegler) eingetragen. Für echte Segelflugzeuge mit ist ein TMG-Eintrag nicht nötig. Man kann nach Einweisung durch einen Fluglehrer auch 'Selbststart' den GPL eintragen lassen.
Man muss ab sofort selbst auf Übungsstand achten und ohne Interaktion mit den sein medizinische Tauglichkeitszeugnis alle 2 Jahre erneuern. neue EU inspirierte Regelung hat den Vorteil man nicht ständig zur Behörde muss. Dafür die Fliegerärzte mehr zu tun und die für das 'Medical' sind gestiegen.
Nachteil: TMG-Piloten die frueher den größten der erforderlichen Flugzeit zur Scheinverlängerung auf Segelflugzeugen konnten können dies nicht mehr. Es sind (zu jedem Zeitpunkt!) 12 Stunden in den 24 Monaten erforderlich. Ist dies nicht gegeben die Zeit durch einen Prüfungsflug mit einem Prüfer ausgeglichen werden.
Vorteil: Es ist kein 3x 100km mit TMG mehr nötig wie früher.
'Bedenklich' ist dass reine PPL-B Inhaber eine GPL mit TMG bekommen ohne evtl. Segelflugzeuge geflogen zu haben. Auch bekommen alle deren PPLs lange verfallen sind auf Antrag GPL zurück und müssen dann per Fluglehrer in Übung kommen. Hier sind die Vereine Leidtragende der zu begrüßenden Entbürokratisierung sind die denen nun mehr Papierkram zufällt und die sich entsprechend teurer bezahlen lassen.
Ebenso läßt sich noch mit Hilfe alten PPL-B ein JAR-FCL (ehemals PPL-A) erwerben man die CVFR-Berechtigung (kontrollierten Sichtflug) erwirbt.