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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Selbstverwaltung


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Wenn eine organisatorische Einheit sich selbst spricht man von Selbstverwaltung . Typische Vertreter sind die deutschen Hochschulen die ein hohes Maß an Selbstverwaltung oder z.B. die Träger der Sozialversicherungen (Krankenkassen Rentenversicherungsträger). Weiterhin stellt jede Gemeinde in Deutschland eine sich selbst verwaltende dar. Dabei wird den Gemeinden die Selbstverwaltung in Art. 28 Absatz 2 des Grundgesetzes

Selbstverwaltung am Beispiel von Hochschulen

Einzelne Aufgaben werden verschiedenen Gremien zugewiesen. Jede Statusgruppe (z. B. Professoren Mitarbeiter sonstige Mitarbeiter Studenten) bestimmt Wahlvertreter für jeweiligen Gremien. In der Regel haben die die Mehrheit aber es gibt auch Modelle sog. Viertelparität in denen jede Gruppe gleich Fraktionen entsendet.

Die Gremien geben sich Satzungen die die Regeln ihrer Arbeitsweisen bestimmen. werden auch Kommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt um sich speziellen zu widmen. Beschlüsse werden gefasst und ein Mitglied zur Umsetzung beauftragt.

Beispielgremien an einer Hochschule

  • Kuratorium
  • Hochschulrat
  • Akademischer Senat (Präsidium oder Rektorat führt
  • Fachbereichsrat / Fakultätenrat (Dekan führt aus)
  • Institutsrat
  • Frauenrat

Beispielkommissionen an einer Hochschule

  • Kommission für Studium und Lehre
  • Kommission für Forschung und Nachwuchs
  • Hauptkommission
  • Prüfungshauptausschuss
  • Ordnungsausschuss
  • Berufungskommission
  • etc.

Je nach Hochschule und Bundesland sind die Aufgaben unterschiedlich verteilt.




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