Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Sexuelle Nötigung


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Die sexuelle Nötigung ist im deutschen Strafrecht eine Straftat die sich gegen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung richtet. Sie ist dem 6. Strafrechtsreformgesetz in § 177 Abs. StGB geregelt und bildet gemeinsam mit der sexuellen Nötigung (Abs. 2) und der Vergewaltigung (Abs. 3) einen Einheits tatbestand . Die Vergewaltigung (Abs. 2 Nr. 1 passim) ist in der sexuellen Nötigung als aufgenommen worden. Die sexuelle Nötigung ist wegen Mindeststrafendrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen .

Als sexuelle Nötigung wird bestraft wenn Täter unabhängig von seinem Geschlecht eine andere mit Gewalt oder mit der Drohung von für Leib und Leben dazu zwingt sexuelle an dem Täter oder anderen (nicht aber sich selbst) vorzunehmen. Die Gewalt kann überwältigend absoluta) oder den Willen beugend (vis compulsiva) Die Intensität der Gewalt ist dabei unerheblich muss sich gegen Personen richten. Handelt der nicht mit Gewalt sondern greift er zur so muss eine Gefahr für Leib und angedroht werden. Bei Drohungen von geringerer Intensität die Möglichkeit wegen einer Nötigung im besonders schweren Fall (§ 240 4 StGB) zu bestrafen.

Der Begriff der sexuellen Handlung definiert Gesetzgeber in unzureichnender Weise in § 184c Sexuelle Handlung sind solche die nicht unerheblich Wo sich die untere Schwelle befindet ist Jedoch wird man dies bei einem Zungenkuss dürfen auch das "Begrapschen" scheidet aus. Es dann aber möglicherweise die Strafbarkeit wegen Beleidigung nach § 185 StGB. Die obere der sexuellen Nötigung zur Vergewaltigung liegt in Penetration des Körpers. Dabei ist es unerheblich das Eindringen mit einem Gegenstand einem Körperteil einem männlichen Geschlechtsorgan erfolgt. Der Beischlaf oder das Eindringen gegen den Willen Opfers ist stets eine Vergewaltigung.

Die Versuchsstrafbarkeit beginnt mit dem Ansetzen zur Gewalthandlung. Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung nach 24 StGB ist zwar möglich hebt aber vollendete Nötigung nicht auf.

Für das Opfer spielt das Geschlecht Rolle ebensowenig das Alter. Hier muss jedoch werden: Ist das Opfer nicht in der einen eigenen Willen über die sexuelle Selbstbestimmung formen so kann nicht nach § 177 bestraft werden. Stattdessen muss auf den sexuellen von Schutzbefohlenen (§§ 174 174a-c StGB) ausgewichen

Literatur

  • Heike Jung Der Einheitstatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung . § 177 StGB Baden-Baden 2001

Weblink




Bücher zum Thema Sexuelle Nötigung

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Sexuelle_N%F6tigung.html">Sexuelle Nötigung </a>