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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDienstag, 21. Mai 2013 

Die fünf Sicherheitsregeln


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Bei Arbeiten in und an elektrischen gelten zur Verhütung von Unfällen sehr strenge Jede Elektrofachkraft muss zu ihrer eigenen Sicherheit zur Sicherheit anderer Beschäftigter diese Vorschriften genau Dabei gilt grundsätzlich:

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen ist

Beim Herstellen der Spannungsfreiheit müssen die fünf Sicherheitsregeln nach VDE 0105 unbedingt eingehalten werden. Sie lauten:

 1. Freischalten 2. Gegen Wiedereinschalten sichern Spannungsfreiheit feststellen 4. Erden und kurzschließen 5. unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken 

Inhaltsverzeichnis

Freischalten

An der Arbeitsstelle müssen vor Arbeitsbeginn Spannung führenden Leitungen zuverlässig abgeschaltet werden. Das durch das Betätigen von Schaltern das fachgerechte von Sicherungen das Ziehen von Steckverbindungen usw. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei darf der Arbeit erst begonnen werden wenn die fernmündliche schriftliche oder fern schriftliche Bestätigung der vorliegt. Die Vereinbarung eines Zeitpunktes zu dem werden soll ist nicht zulässig.

Gegen Wiedereinschalten sichern

Um zu vermeiden dass eine Anlage der gerade gearbeitet wird irrtümlich wieder eingeschaltet und somit unter Spannung steht muss ein zuverlässig verhindert werden. Dazu werden z.B. die Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt oder Leitungsschutzschalter Klebefolien abgeklebt. Für die Dauer der Arbeit ein Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein.

Spannungsfreiheit feststellen

An der Arbeitsstelle muss die Spannungsfreiheit einer Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene allpolig festgestellt werden. In Anlagen bis 1 kommen dazu nur zweipolige Spannungsprüfer in Betracht.

Erden und Kurzschließen

Diese Maßnahme bewirkt dass bei irrtümlichem die vorgeschalteten Überstromschutzorgane auslösen. Das Erden und muss in Sichtweite der Arbeitsstelle durchgeführt werden. beachten ist dass zuerst geerdet und erst kurzgeschlossen wird. In Anlagen mit Nennspannungen bis V mit Ausnahme von Freileitungen darf das und Kurzschließen unterbleiben wenn die Regeln 1 2 und vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.

Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder

Manchmal ist es aus zwingenden Gründen möglich benachbarte unter Spannung stehende Anlagenteile abzuschalten. so einem Fall müssen diese Anlagenteile durch und zuverlässig angebrachte isolierende Abdeckungen (z.B. Gummi- Kunststoffmatten) gegen zufälliges Berühren gesichert werden.




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