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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Solidaritätsstreik


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Ein Solidaritätsstreik ist ein Streik der von lohnabhängig Beschäftigten durchgeführt wird von der inhaltlichen Auseinandersetzung des Hauptarbeitskampfes nicht betroffen sind. Die Solidaritätsstreikenden hoffen durch ihren die Schlagkraft der anderen Streikenden zu erhöhen so allgemein die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Solidaritätsstreiks in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmefällen hat das BAG Solidaritätsstreiks zugelassen nämlich wenn: 1. eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem des anderen Unternehmens vorliegt oder 2. der Arbeitgeber seine Neutralitätspflicht verletzt hat.




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