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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Solidaritätszuschlag


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Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich Soli ) ist in Deutschland eine Steuer die nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde um einen Teil der Kosten zu decken. Die Bemessung und Erhebung Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 15. Oktober 2002 (veröffentlicht im BGBl. Teil 2002 S. 944 975) welches seither jedoch zahlreichen Stellen geändert wurde.

Argumentation

Neben den allgemeinen Vor- und Nachteilen Steuer (s. dort) ergibt sich speziell für Solidaritätszuschlag folgende Argumentation:

Als Vorteil des Solidaritätszuschlages wird eine Gerechtigkeit genannt. Ostdeutsche waren durch das Wirtschaftssystem DDR über Jahrzehnte benachteiligt. Der Solidaritätszuschlag soll helfen eine Angleichung an das Wirtschaftsniveau der Bundesländer zu schaffen. (durch Umverteilungen wird der Wohlstandskuchen zwar kleiner aber die Stücke gleichen sich an). Dem steht das der Einmischung in den freien Markt durch staatliche verordnete Umverteilung gegenüber.

Der Solidaritätszuschlag in Deutschland

Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt 5 % (bis 31. Dezember 1997 : 7 5 %) der Einkommensteuer (bzw. oder Kapitalertragsteuer) bei natürlichen Personen sowie der bei juristischen Personen.

Die FDP ist für seine Abschaffung.

Siehe auch




Bücher zum Thema Solidaritätszuschlag

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