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Solon


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Solon (* um 640 v. Chr. in Athen † 559 v. Chr. ) berühmter Gesetzgeber Athens unter den sieben Weisen Griechenlands der bedeutendste.

Inhaltsverzeichnis

Vorpolitischer Werdegang

Solon wurde um 640 v. Chr. in Athen geboren. Der Sohn des aus einem alten edlen Geschlecht welches Kodros seinen Ahnen zählte widmete sich dem Handel ging frühzeitig auf Reisen.

Erstes politisches Wirken

Zum ersten Mal trat er 604 öffentlich auf. Die Athener eines langen Kampfes mit Megara um Salamis müde hatten ein Gesetz gegeben welches mit dem Tod bedrohte der eine Erneuerung Kampfes beantragen würde. Solon erschien hierauf in Rolle eines Wahnsinnigen auf dem Markt sang Stein des Herolds herab eine von ihm Elegie: "Salamis" und entflammte dadurch die Kriegslust Athener aufs neue in solchem Grade dass Kampf wieder begonnen und mit der Eroberung Insel beendigt wurde.

Nicht lange nachher ( 600 ) wurde auf Solons Betrieb der erste Krieg gegen Krissa zum Schutz des delphischen Heiligtums beschlossen.

Versöhner und Gesetzgeber

Athen selbst aber befand sich um Zeit in einer bedenklichen Lage. Die Zerrüttung allgemein und der Zwiespalt der Parteien drohte Staat zu untergraben. Da trat Solon im Augenblick abermals als Retter seiner Vaterstadt auf eine allgemeine Sühnung des Volkes durch Epimenides und stiftete Frieden. Hierauf machte er der wachsenden Not und Verarmung des niedern zu steuern durch die Seisachtheia dem Wucher Ende und ermöglichte die Abwälzung der Schulden.

594 v. Chr. zum ersten Archon gewählt gab er Staat eine neue Verfassung . Seine Absicht ging hierbei vornehmlich dahin bisher zwischen Adel und Volk bestandene Kluft auszufüllen die Anmaßung des zu brechen die Entwürdigung der letztern zu Standesvorrechte und Beamtenwillkür abzuschaffen und eine nach Leistungen abgestufte Beteiligung aller Staatsbürger an der einzuführen. Seine Verfassung war also eine Timokratie . Ihren Charakter und Zweck hat Solon am schönsten in den Versen bezeichnet (nach Übersetzung von Geibel):

So viel Teil an der Macht genug ist gab ich dem Volke
Nahm an Berechtigung ihm nichts noch ich zu viel.
Für die Gewaltigen auch und die Begüterten sorgt' ich
Dass man ihr Ansehen nicht schädige Gebühr.
Also stand ich mit mächtigem Schild schützte sie beide
Doch vor beiden zugleich schützt' ich heilige Recht.
Außerdem gab er dem Volk eine ganzes Leben und ganze Tätigkeit umfassende Gesetzgebung segensreiche Wirkungen seine Verfassung überdauert haben; sie das Volk zu lebendiger selbständiger Teilnahme am Leben hob die geistige Bildung und erzeugte Sittlichkeit und edle Humanität in ihm.

Reisen

Die Sage erzählt dass Solon die verpflichtet habe während eines zehnjährigen Zeitraums an Gesetzgebung nichts zu ändern und dass er Reise ins Ausland deshalb gemacht habe um selbst Hand an die Abänderung seiner Gesetze zu müssen. Er ging zunächst nach Ägypten wo er mit den Priestern von Heliopolis und Sais Umgang hatte dann nach Cypern und nach Sardes zu Kroisos mit dem er nach der (historisch Sage die bekannte Unterredung über die Nichtigkeit Glückseligkeit hatte.

Lebensende

Nach seiner Rückkehr nach Athen suchte vergeblich den von neuem ausbrechenden Zerwürfnissen daselbst steuern und musste noch sehen dass sich Peisistratos zum Tyrannen aufwarf.

Er starb 559 ; seine Gebeine sollen auf sein eignes nach Salamis gebracht und dort verbrannt die Asche auf der ganzen Insel umhergestreut worden sein. Sittenspruch wurde ihm beigelegt: "Nichts zu viel".

Schriftstellerisches Wirken

Als Dichter war er nicht minder wie als Gesetzgeber. Seine Gedichte sind größtenteils aus dem Bedürfnis seinen Mitbürgern die Notwendigkeit von ihm getroffenen Staatseinrichtungen darzuthun. Die Fragmente sind gesammelt von Bach ( Bonn 1825 ) in Schneidewins "Delectus poesis Graecorum elegiacae" 1838) und in Bergks "Poetae lyrici graeci". Deutsche übersetzte sie Weber in den "Elegischen der Hellenen" (Frankf. 1826). Die ihm von Diogenes Laertios beigelegten Briefe an Peisistratos und einige sieben Weisen sind untergeschoben.

Solons Leben beschrieb Plutarch . Vgl. Kleine Quaestiones de Solonis vita fragmentis (Kref. 1832); Schelling De Solonis legibus 1842).

[Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Meyers Konversationslexikon von 1888.]

Literatur

  • Solon in: Meyers Konversationslexikon 4. Aufl. 1888 Bd. 15 S.




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