Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Ausgehend vom Grundgedanken des Aufopferungsgrundsatz des gegenüber den Bürgern gibt es eine größere von Entschädigungstatbeständen für die die BRD mit Versorgung aufkommt. Im wesentlichen geht dieses Rechtsgebiet die Kriegsopferversorgung zurück die die Versorgung derjenigen die durch Kriegseinwirkungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten oder deren Ehegatten Kinder oder Eltern verstorben verschollen sind. Geregelt sind diese Ansprüche im über die Versorgung der Opfer des Krieges Bundesversorgungsgesetz - BVG. Auf die in diesem enthaltenen Vorschriften stützten sich mittlerweile eine Vielzahl Anspruchsgebiete mit eigenen Gesetzen wie etwa das (OEG) Häftlingshilfegesetz (HHG) u.a.
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Soziales_Entsch%E4digungsrecht.html">Soziales Entschädigungsrecht </a>