Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts . 1969 hat der Gesetzgeber eine Zusammenfassung von zahlreichen Einzel gesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk begonnen die sehr weit fortgeschritten ist. Es enthält sowohl über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (früher in der Reichsversicherungsordnung geregelt) als über jene Teile des Sozialrechts die nicht Charakter einer Versicherung tragen sondern als Leistungen Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.
Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher Bücher.
Das erste Buch ist der Allgemeine Teil Verfahrens- und weitere Rechtsvorschriften beinhaltet
Das zweite Buch regelt die Grundsicherung für es tritt jedoch erst am 1. Januar in Kraft. Bis dahin gilt für alle noch das dritte Buch.