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Sozialgesetzbuch


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Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts . 1969 hat der Gesetzgeber eine Zusammenfassung von zahlreichen Einzel gesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk begonnen die sehr weit fortgeschritten ist. Es enthält sowohl über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (früher in der Reichsversicherungsordnung geregelt) als über jene Teile des Sozialrechts die nicht Charakter einer Versicherung tragen sondern als Leistungen Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.

Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher Bücher.

  1. Das erste Buch ist der Allgemeine Teil Verfahrens- und weitere Rechtsvorschriften beinhaltet
  2. Das zweite Buch regelt die Grundsicherung für es tritt jedoch erst am 1. Januar in Kraft. Bis dahin gilt für alle noch das dritte Buch.
  3. Das dritte Buch regelt seit 1998 das ( Arbeitsvermittlung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit ).
  4. Das vierte Buch regelt die gemeinsamen Vorschriften Sozialversicherung .
  5. Das fünfte Buch regelt das Recht der Krankenversicherung .
  6. Das sechste Buch regelt das Recht der Rentenversicherung .
  7. Das siebte Buch regelt das Unfallversicherungsrecht .
  8. Das achte Buch regelt das Recht der Kinder- und Jugendhilfe .
  9. Das neunte Buch regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
  10. Das zehnte Buch regelt die Verwaltungsverfahren und den Sozial datenschutz .
  11. Das elfte Buch regelt die Pflegeversicherung .
  12. Das zwölfte Buch regelt die Sozialhilfe ; es tritt jedoch erst am 1. 2005 in Kraft. Bis dahin gilt noch bisherige Bundessozialhilfegesetz .

Siehe auch: Fürsorge Sozialamt Jugendamt Jugendhilfe Versorgung Entschädigung Sozialstaat Sozialhilfe Kindergeld Grundsicherung Erziehungsgeld Wohngeld Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Vorsorgesystem Versicherungspflicht Krankenkasse

Weblinks

  • Gesetzestexte (siehe SGB 1 - SGB 11)




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