Mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs (SGB) I - XI sind die des Sozialrechts in einer zusammenhängenden Kodifikation gefasst worden. Regelungsmaterie des Sozialrechts im Sinne außerhalb dieses Gesetzbuchs sind das Bundessozialhilfegesetz und das Sozialgerichtsgesetz (SGG) für die vor den Sozialgerichten.
Das Sozialrecht im weiteren Sinne umfasst einerseits das sogenannte Soziale Entschädigungsrecht welches im Sinne die Versorgung von Kriegsopfern (Bundesversorgungsgesetz - von Opfern von Straftaten (Opferentschädigungsgesetz OEG) oder Impfopfern (Bundesseuchengesetz BseuchG) u.a. regelt und weiter Recht der Aussiedler der Flüchtlinge der Heimkehrer der Kriegsgefangenenentschädigung den Lastenausgleich. Andererseits zählt man auch das soziale Recht insgesamt zum Sozialrecht das den Schutzgedanken im Privatrecht verwirklicht (soziales Mietrecht Arbeitsrecht).