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Sozialstaat


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Sozialstaat ist der Begriff für den Teil Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland der in Artikel Grundgesetz festgelegt ist und die Sozialstaatlichkeit betrifft:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat . [...]

Das Sozialstaatsprinzip gehört damit neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Föderalismusprinzip dem Demokratieprinzip und dem republikanischem Prinzip zu den Staatszielbestimmungen die neben Garantie der Menschenwürde der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. GG unterliegen.

Generell wird allerdings davon ausgegangen dass Grundgesetz eine bestimmte Wirtschaftsordnung nicht vorgibt. Die des Grundgesetzes hingen teilweise noch den in 1950ern verbreiteten Vorstellungen über eine Verstaatlichung der an wie sich aus Art. 15 GG der diese Möglichkeit vorsieht. Art. 14 II lautet "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Wohle der Allgemeinheit dienen."

Eine soziale Ausrichtung des Staates ist im Grundgesetz angelegt. Die Legitimation für staatliche Umverteilung besteht. Im Grundrechtskatalog Art. 1-19 GG finden sich aber explizit rechtlich bindenden sozialen Grundrechte oder Teilhaberechte wie das oft zitierte Recht auf Arbeit

Das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik wird oft Soziale Marktwirtschaft bezeichnet da es eine verteilende Komponente Staat gibt die sich am Sozialismus orientiert während zugleich die Wirtschaft am Markt orientiert ( Marktwirtschaft im Gegensatz zur zentralen Planwirtschaft ). Trotzdem ist "sozial" nur eine untergeordnete des Marktes - ein Attribut. Der Begriff aus den ehemaligen deutschen Bundeskanzler Ludwig Erhard zurück.

Der Sozialstaat ist nach einer verbreiteten darauf gerichtet soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit herzustellen und zu erhalten. Der Staat danach mit verantwortlich für den Ausgleich sozialer zwischen den Bürgern. Er ist auch dazu in sozialen Notlagen Hilfe zu leisten.

Entwickelt hat sich der Sozialstaatsgedanke aus Annahme dass Eigentum die Basis für die Ausübung von Rechten sei. Schwächere haben kein Eigentum. Schwächere damit auch keine Rechte da Freiheit substanzlos sei wenn ihre Ausübung durch nicht gewährleistet sei. Durch staatliche Umverteilung sollen daher gleichgestellt werden. Sie erhalten daher Zuwendungen eigentumsähnliche Rechte um Freiheit "zu bekommen".

Während in der Vergangenheit soziale Gerechtigkeit Abmilderung von schweren sozialen Notlagen diente um in Not geratene Menschen in ihrer Existenz sichern ist in den letzten Jahrzehnten in der Begriff Sozialstaat zunehmend ein Schlagwort für Umverteilung bis Enteignung von Vermögenden und Durchschnittsverdienern geworden. Alle sich selbst zu helfen in der Lage und somit nicht Empfänger von Sozialleistungen sein und es optimalerweise auch nicht sind werden nur durch die Umverteilung selbst sondern auch den Verwaltungsaufwand des Sozialstaates belastet. Man muss daher ernsthaft fragen wer tatsächlich von der Umverteilung mehr profitiert - der Bedürftige oder Bürokratie. Andere liberalere Konzeptionen des Sozialstaats wollen daher die des Sozialstaats darauf beschränken die wirtschaftlichen Chancen Menschen anzugleichen eine soziale Ungleichheit im Ergebnis zu akzeptieren (Chancenleichheit statt Ergebnisgleichheit) um dem einen Leistungsanreiz zu erhalten. Sozialstaat macht überhaupt dann Sinn wenn man voraussetzt dass die des Menschen unter frei organisierter Wohlfahrt nicht ist.

Die Entwicklung dieses Systems ist im Laufe der Jahrhunderte erfolgt. könnte bereits im alten Ägypten oder im Griechenland anfangen es ist aber sinnvoll sich diesem Zusammenhang auf das Heilige Römische Reich deutscher Nation ( Deutscher Bund Deutsches Reich ) zu beschränken und die Bauernkriege den dreißigjährigen Krieg den preußischen Weberaufstand und schließlich den Generalstreik im November 1918 zu nennen der den Sozialstaat in heutigen Form politisch begründet hat. Erste explizite sind die von Otto von Bismarck eingeführte Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung durch die im 19. Jahrhundert die von einer kommunistischen Revolution oder einer Hinwendung zum Sozialismus abgehalten werden sollte.

Dem Kaiserreich folgte eine Phase einer sozialistischen Räterepublik . (Hieran knüpft die durch das Betriebsverfassungsgesetz 1972 eingeführte Mitbestimmung der Betriebsräte an.) Die folgende Weimarer Republik scheiterte an der Lösung der sozialen die durch Weltwirtschaftskrise und den Vertrag von Versailles ausgelöst wurden. Wegen der extremen Not der Menschen kam es zur Machtübernahme deutschen Nationalsozialismus der zumindest in seinem linken Flügel einer sozialen Umverteilung das Wort redete.

Aufgrund der zunehmenden Abwanderung von Firmen Gutverdienern ins Ausland Globalisierung und einer Zunahme der Anspruchssteller werden von konservativen und liberalen Politikern grundlegende Reformen in Deutschland existierenden sozialstaatlichen Umverteilungsbürokratie gefordert da ansonsten die gesellschaftlichen Kosten Sozialstaats auch angesichts der demografischen Veränderungen nicht mehr zu tragen seien.

Siehe auch: Sozialgesetzgebung Sozialgesetzbuch Sozialrecht Soziale Ungleichheit Sozialabbau Agenda 2010

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