Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Sozialstaat ist der Begriff für den Teil Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland der in Artikel Grundgesetz festgelegt ist und die Sozialstaatlichkeit betrifft:
Generell wird allerdings davon ausgegangen dass Grundgesetz eine bestimmte Wirtschaftsordnung nicht vorgibt. Die des Grundgesetzes hingen teilweise noch den in 1950ern verbreiteten Vorstellungen über eine Verstaatlichung der an wie sich aus Art. 15 GG der diese Möglichkeit vorsieht. Art. 14 II lautet "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Wohle der Allgemeinheit dienen."
Eine soziale Ausrichtung des Staates ist im Grundgesetz angelegt. Die Legitimation für staatliche Umverteilung besteht. Im Grundrechtskatalog Art. 1-19 GG finden sich aber explizit rechtlich bindenden sozialen Grundrechte oder Teilhaberechte wie das oft zitierte Recht auf Arbeit
Das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik wird oft Soziale Marktwirtschaft bezeichnet da es eine verteilende Komponente Staat gibt die sich am Sozialismus orientiert während zugleich die Wirtschaft am Markt orientiert ( Marktwirtschaft im Gegensatz zur zentralen Planwirtschaft ). Trotzdem ist "sozial" nur eine untergeordnete des Marktes - ein Attribut. Der Begriff aus den ehemaligen deutschen Bundeskanzler Ludwig Erhard zurück.
Der Sozialstaat ist nach einer verbreiteten darauf gerichtet soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit herzustellen und zu erhalten. Der Staat danach mit verantwortlich für den Ausgleich sozialer zwischen den Bürgern. Er ist auch dazu in sozialen Notlagen Hilfe zu leisten.
Entwickelt hat sich der Sozialstaatsgedanke aus Annahme dass Eigentum die Basis für die Ausübung von Rechten sei. Schwächere haben kein Eigentum. Schwächere damit auch keine Rechte da Freiheit substanzlos sei wenn ihre Ausübung durch nicht gewährleistet sei. Durch staatliche Umverteilung sollen daher gleichgestellt werden. Sie erhalten daher Zuwendungen eigentumsähnliche Rechte um Freiheit "zu bekommen".
Während in der Vergangenheit soziale Gerechtigkeit Abmilderung von schweren sozialen Notlagen diente um in Not geratene Menschen in ihrer Existenz sichern ist in den letzten Jahrzehnten in der Begriff Sozialstaat zunehmend ein Schlagwort für Umverteilung bis Enteignung von Vermögenden und Durchschnittsverdienern geworden. Alle sich selbst zu helfen in der Lage und somit nicht Empfänger von Sozialleistungen sein und es optimalerweise auch nicht sind werden nur durch die Umverteilung selbst sondern auch den Verwaltungsaufwand des Sozialstaates belastet. Man muss daher ernsthaft fragen wer tatsächlich von der Umverteilung mehr profitiert - der Bedürftige oder Bürokratie. Andere liberalere Konzeptionen des Sozialstaats wollen daher die des Sozialstaats darauf beschränken die wirtschaftlichen Chancen Menschen anzugleichen eine soziale Ungleichheit im Ergebnis zu akzeptieren (Chancenleichheit statt Ergebnisgleichheit) um dem einen Leistungsanreiz zu erhalten. Sozialstaat macht überhaupt dann Sinn wenn man voraussetzt dass die des Menschen unter frei organisierter Wohlfahrt nicht ist.
Aufgrund der zunehmenden Abwanderung von Firmen Gutverdienern ins Ausland Globalisierung und einer Zunahme der Anspruchssteller werden von konservativen und liberalen Politikern grundlegende Reformen in Deutschland existierenden sozialstaatlichen Umverteilungsbürokratie gefordert da ansonsten die gesellschaftlichen Kosten Sozialstaats auch angesichts der demografischen Veränderungen nicht mehr zu tragen seien.