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Sperrklausel


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Eine Sperrklausel verhindert dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind und es so zu zu großen Zersplitterung kommt.

Zu Unterscheiden ist zwischen einer faktischen bei der durch das Wahlsystem als solchem eine solche Mindeststimmenzahl erforderlich ist um zu Sitz zu gelangen und einer expliziten Sperrklausel der die Höhe der Sperre im Gesetz wird.

Der Sinn von Sperrklauseln ist es Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen. Dies soll stabile fördern. Eingeführt wurde sie in Deutschland nach Erfahrungen der Weimarer Republik in der teilweise eine zweistellige Anzahl Parteien im Parlament saß. Für den ersten Bundestag 1949 galt eine bundeslandweite Fünf-Prozent-Hürde ab 1953 gilt die Fünf-Prozent-Hürde bundesweit.

Bekannte Sperrklauseln etwa sind:




Bücher zum Thema Sperrklausel

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