Jedes Gericht im organisatorischen Sinne (Beispiel: Landgericht) besteht mehreren Spruchkörpern (Beispiel: Zivilkammer). Spruchkörper ist das rechtsprechende das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.
Das Gesetz sieht verschiedene Arten von vor. Welcher von mehreren gleichartigen Spruchkörpern eines zuständig ist ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Verfahrensgesetzen wird oft der Begriff "Gericht" im Sinne verwendet und meint dann den zuständigen (Beispiel § 203 StPO: "Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens ..." )
Eine Entscheidung durch den falschen Spruchkörper das justizielle Grundrecht auf den gesetzlichen Richter . Innerhalb eines Gerichts wird ein Verfahren unzuständigen an den richtigen Spruchkörper formlos abgegeben verwiesen. Urteile die vom falschen Spruchkörper gefällt sind in der Regel revisibel ; Beschlüsse können mit der (sofortigen) Beschwerde angefochten werden.
Einzelrichter . Soweit grundsätzlich die Zivilkammer zuständig ist sie einfachere Fälle dem Einzelrichter übertragen. Der kann schwierigere Fälle auf die Zivilkammer übertragen.
Kammer für Handelssachen (1 Berufsrichter 2 ehrenamtliche Richter mit Bezeichnung Handelsrichter. Der Vorsitzende kann in gewissen auch allein entscheiden).
Strafsachen
(kleine) Strafkammer und Jugendkammer (1 Berufsrichter 2 Schöffen)
(große) Strafkammer und Jugendkammer (3 [in manchen Fällen nur 2] 2 Schöffen)