Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Störer im Sinne des Polizeirechts bezeichnet man jemanden der die polizeiliche unmittelbar überschreitet. Man unterscheidet Verhaltensstörer und Zustandsstörer. heute herrschender Meinung ist auch der Zweckveranlasser (Borkumliedfall).
Kein Störer im Sinne des Polizeirechts hingegen der Nichtstörer der nur unter besonderen polizeirechtlich in Anspruch genommen werden darf.
Ursprünglich war ein Störer Störhandwerker Störarbeiter umherziehender Lohnhandwerker (Wanderhandwerker) der den "normalen" Tagesablauf einem Bauernhof oder in einem Stadt-Haushalt störte. gehörte keiner Zunft an war also "unehrlich" = unehelich) !
Viele Störberufe sind in unserer Umgangssprache heute als Schimpfworte erhalten: Pfannenflicker Kesselflicker Scherenschleifer Flickschneider Besenbinder Bürstenbinder ...
auch als Stümper Bönhase
wurde auch auf anderes "fahrendes Volk" Spielmann ...