Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Staat politisches Gebilde. Weitere Bedeutungen siehe Staat (Begriffsklärung) .
Staat im weitesten Sinne ist eine deutliche Herrschaftsstruktur die unabhängig von dem Auftreten bestimmten Herrscherperson besteht.
die Fähigkeit mit anderen Staaten in politischen zu treten d. h. ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre). In diesem Sinne sind Glieder eines Bundesstaates wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte sie auf Grund ihrer " Kulturhoheit " z. B. mit dem Vatikan -Staat unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). (Der klassische Ausnahmefall eines ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden ".)
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. können rechtlich auch dann fortbestehen wenn sie Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der Staatsrechtslehre) wenn sie nur "souzerän" sind (z. Samos im Osmanischen Reich ). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt- Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall ( case law ) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen' vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ). International hat es sich jedoch eingebürgert Staat anzuerkennen sobald mehrere andere Staaten seine anerkannt haben. Als voll anerkannt gilt ein heutzutage wenn er in die UNO aufgenommen wurde oder von der UNO wurde.