Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Souveränität (von franz.: souveraineté aus lat.: superanus darüber befindlich überlegen) beschreibt den Zustand natürlichen Person oder einer juristischen Person der durch Eigenständigkeit Selbstbestimmtheit und Vollmacht ist und nicht durch Fremdbestimmung. Diese Selbstbestimmtheit nicht rechtlich sondern bestenfalls durch die Rücksichtname andere praktisch begrenzt.
Im Völkerrecht bezeichnet die Unabhängigkeit eines Staates von Staaten und seine Selbstbestimmtheit ( Staatssouveränität ). Ein nicht souveräner Staat oder ein souveränes Gebiet z.B. ein Protektorat unterliegen demgegenüber der Befehlsgewalt eines anderen
In dieser Bedeutung geht der Begriff Jean Bodin zurück. Seine Deutung verursacht Schwierigkeiten da sich in den verschiedenen Jahrhunderten entwickelt hat auch heute noch unterschiedlich interpretiert wird.
Die staatliche Souveränität wird von der der Meinungen als höchste Entscheidungsgewalt auf dem Hoheitsgebiet verstanden. Somit umfasst dieser Souveränitätsbegriff auch Unabhängigkeit eines Staates von allen anderen. Die Lehre lehnt diese Auffassung von staatlicher Souveränität ab weil der moderne Staat sich in Geflecht internationaler (oder sogar supranationaler im Falle Europäischen Gemeinschaft ) Verpflichtungen begeben hat und dabei auf Hoheitsrechte verzichtet. Im Völkerrecht wird daher der Begriff des Völkerrechtssubjekts verwendet.
Das Gegenstück zur staatlichen Souveränität ist sog. Suzeränität.
Der Begriff Souveränität wird im innerstaatlichen Recht und in politischen Theorie verwendet um die absolute Freiheit Machtausübung im Inneren eines Staates zu bezeichnen. bezeichnete man den Herrscher eines absolutistischen Staates oft als den Souverän und in demokratischen Gesellschaften ist von der Volkssouveränität die Rede die darin besteht dass staatliche Machtanwendung durch das Volk legitimiert ist und Volk selbst Staatsform und Regierung bestimmen kann.