Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten sind für die Amtsgerichte des jeweiligen Landgerichtsbezirks zuständig. bestehen nur in Berlin und in Frankfurt am Main wo besondere Amtsanwaltschaften eingerichtet worden sind.
Die Staatsanwaltschaft ist im Gegensatz zu Richtern nicht unabhängig sondern hierachisch gegliedert und Regierung unterstellt. Die Dienstaufsicht und Leitung steht Bundes- bzw. den Landes justizministerien zu.