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Staatsformmerkmal


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Staatsformmerkmale sind solche Merkmale die die elementaren des staatlichen Gemeinswesens definieren und die Staatsform in ihren Grundzügen bestimmen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die folgenden die allesamt in Artikel 20 des Grundgesetzes finden sind:

Siehe auch: Liste der Rechtsthemen




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