Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Staatsgemeinschaft besteht aus Einwohnern Bürgern und Forensen. Einwohnerin oder Einwohner einer ist wer in der Gemeinschaft (Stadt oder ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Bürgerin und der Gemeinschaft sind die zur Wahl des berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Forensen sind lediglich Grundbesitzer und Gewerbetreibende einer Gemeinschaft.