Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Staatsgewalt bezeichnet man die Ausübung der Gewalt eines Staates durch dessen staatliche Organe wie z.B. Verwaltung die Polizei die Gerichte .
In der Bundesrepublik Deutschland gilt - wie in allen demokratischen - das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung (nach Montesquieu ) in Legislative (Gesetzgebung) Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte). Im Übrigen ist die Staatsgewalt zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und den Gliedstaaten Bundesländer ) geteilt. A priori Voraussetzung für die ist allerdings dass der Staat die Gewalt monopolisiert hat.