Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Staatskirchenrecht bezeichnet im Unterschied zum Kirchenrecht das Teilgebiet des öffentlichen Rechts das sich mit dem Verhältnis zwischen und Religionsgemeinschaften beschäftigt.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt prinzipiell Prinzip der staatlichen Neutralität gegenüber den Religionsgemeinschaften. existieren gesetzliche oder vertragliche Regelungen in denen wie Religionsunterricht Kirchensteuer Militärseelsorge Theologische Fakultäten Körperschaftsstatus geregelt sind.
Im Grundgesetz (GG) garantieren Art. 7 Abs. 3 und Art. 141 den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach. Die aus Art. 4 GG bildet die Basis für das des Staates gegenüber der Religion. Art. 140 GG bestimmt dass die sog. Kirchenartikel Weimarer Reichsverfassung (Art. 136-139 141) ebenfalls Bestandteil des sind.