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Staatsrechtslehrer


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Staatsrechtslehrer ist eine Bezeichnung für Professorinnen und deren hauptsächliches Lehr- und Forschungsgebiet das Staatsrecht ist. Die Bezeichnung "Staatsrechts lehrer " dürfte vor allem deswegen geläufig sein seit 1922 ein Verein mit Namen "Vereinigung Deutschen Staatsrechtslehrer" besteht der regelmäßige Tagungen veranstaltet eine eigene Fachzeitschrift herausgibt die "Veröffentlichungen der Deutscher Staatsrechtslehrer" (in juristischer Literatur gewöhnlich abgekürzt mit "VVDStRL").

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