Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Staatsreligion ist die als offiziell geltende Religion eines Staates . Das Vorhandensein einer Staatsreligion hat in Fällen eine Benachteiligung anderer Religionen zur Folge.
Alle großen historischen Kulturen des Altertums hatten eine Staatsreligion. Meist war der Staatsrepräsentant auch oberster Repräsentant der Religion (im eines höchsten Gottes oder des obersten Priesters) er stand in einem engeren untrennbaren Rechtsverhältnis In den polytheistischen Religionen der grichisch-römischen Antike schloss die Anerkennung und Bevorzugung bestimmter Hauptgötter allerdings nicht dass neben dem offiziellen Kult auch der oder kommunale Kult einer Vielzahl regional unterschiedlicher gepflegt und geduldet wurde. Anders als die monotheistischen Religionen (Judentum Christentum Islam) hatten die Volks- und Staatsreligionen nicht den Anspruch im der allein seligmachenden Wahrheit zu sein. Daher es in der Antike keine Religionskriege und Ketzerverfolgung. Religiöse Machtkämpfe ( Christenverfolgung und später Heidenverfolgung) kamen erst mit modernen Offenbarungsreligionen auf die keinen anderen Kult sich dulden wollten und nach ihrem Selbstverstänfnis nicht dulden konnten.