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Staatswissenschaften


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Staatswissenschaften ist ein alter Ausdruck für diejenigen die auf das Verstehen und das Management des Staates bezogen sind.

Aus heutiger Sicht sind dies die und Teile von Rechtswissenschaft ( Öffentliches Recht ) Volkswirtschaftslehre ( Finanzwissenschaft ) und Politikwissenschaft (Regierungslehre Staatstheorie ). Nach der Differenzierung und Professionalisierung der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre um 1850 sich der Ausdruck Staatswissenschaft zum Überbegriff für Nationalökonomie . Vor den Universitätsreformen der 1960er und Jahre waren Rechts- und Wirtschaftswissenschaften denn auch in eine "Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät" zusammengefasst. Selbstverständnis der Wirtschaftswissenschaftler her ist der Ausdruck zumeist eine rein historische Reminiszenz.




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