Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Stabilisiertes De-Facto-Regime bezeichnet man im Völkerrecht ein Gebilde das alle Merkmale eines Staates (wie Staatsgebiet Staatsvolk und Staatsgewalt ) aufweist jedoch aus verschiedenen meist politischen international nicht als Staat anerkannt wurde.
Beispiele für stabilisierte De-Facto-Regimes sind:
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