Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Hauptmann bezeichnet:
allgemein den Chef einer hierarchisch strukturierten Gruppe von Menschen z.B. den Titel des Kommandanten bei der Feuerwehr in Österreich (Feuerwehrhauptmann) oder den Führer einer Gruppe von Räuberhauptmann
militärisch einen Dienstgrad in den Armeen deutschsprachigen Staaten siehe: Hauptmann_(Offizier)
historisch im Mittelalter und in der Neuzeit Amtsträger mit sehr unterschiedlichen Aufgaben und In Österreich sind noch heute in Gebrauch: Bezirkshauptmann Landeshauptmann Burghauptmann und Berghauptmann . In Sachsen waren der Kreishauptmann und der Amtshauptmann bis in die Zeit der Weimarer hohe Verwaltungsbeamte.