Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine kreisfreie Stadt (in einigen Ländern - im Gegensatz den Landkreisen - auch als Stadtkreis bezeichnet) ist im Kommunalrecht Deutschlands eine Stadt die keinem Landkreis und insofern die Aufgaben die sonst der für sie wahrnimmt in eigener Zuständigkeit erledigt. der Regel handelt es sich hier um Großstädte (Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) größere Mittelstädte . In Bayern und in Rheinland-Pfalz gibt es jedoch kreisfreie Städte (Stadtkreise) weniger als 50.000 Einwohner haben. Im Gegensatz gibt es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Großstädte die nicht kreisfrei (keine Stadtkreise) z.B. Recklinghausen Neuss Moers Witten Iserlohn oder Hildesheim .
Der kleinste Stadtkreis in Deutschland ist (Stand Frühjahr 2002) Zweibrücken in Rheinland-Pfalz. Dieser hatte am 1.1.2002 35.799 Einwohner. Größter Stadtkreis ist die bayerische München . Berlin und Hamburg sind zwar größer als München diese sind jedoch Bundesländer ( Stadtstaaten ). Bremen als weiterer so genannter Stadtstaat quasi aus 2 Stadtkreisen nämlich der Stadt Bremen und der ca. 50 km nördlich Seestadt Bremerhaven .
Durch das starke Wachstum der Städte der Industrialisierung entstand die Forderung die größeren zu eigenen Stadtkreisen zu erheben. Waren Barmen und Elberfeld die 1861 zu Stadtkreisen erhoben wurden von der Regierung noch als Ausnahmefall charakterisiert worden so die preußische Regierungs 1872 offiziell die Neubildung von Stadtkreisen erlauben. Köln und Krefeld waren zusammen mit Düsseldorf und Erfurt deren Kreisfreiheit schon um 1820 beendet wurde die ersten Städte die der neuen Regelung profitierten. Durch die neue bekamen auch Duisburg Elbing Görlitz Liegnitz und Stralsund im Jahre 1873 den Status einer kreisfreien Stadt.
Ab 1875 begann die systematische Erhebung der größeren Städte zu Stadtkreisen. Damals galt eine Bevölkerung über 30.000 Einwohnern als ausreichend für die eines Stadtkreises. In manchen Fällen z.B. 1911 in Hamborn wurde ein rasant auf 100.000 Einwohner Dorf gleich in eine kreisfreie Stadt umgewandelt.
Ursprünglich wurden nur die drei Bezirkshauptstädte Dresden Leipzig und Chemnitz als Unmittelbare Städte von der Einteilung Amtshauptmannschaften ausgenommen. Als die Stadt Plauen jedoch um 1904 zu einer Großstadt mit über 100.000 herangewachsen war musste die sächsische Regierung reagieren gewährte 1907 auch der viertgrößten sächsischen Stadt Plauen und der fünftgrößten sächsischen Stadt Zwickau das Privileg der Kreisfreiheit.
Die seit 1919 amtierende sozialdemokratische Regierung stand dem Wunsch Städte nach Kreisfreiheit deutlich offener gegenüber und 1922 zunächst den Städten Bautzen Freiberg (Sachsen) Meißen und Zittau im Jahre 1924 dann auch vielen weiteren Städten das der Kreisfreiheit.
Während in den ersten Jahren der Besatzung noch weitere Stadtkreise eingerichtet wurden (z.B. Schönebeck (Elbe) im Jahre 1946 ) so beseitigte die 1950 bis 1952 durchgeführte Verwaltungsreform die Mehrheit der historisch Stadtkreise.
Doch gründete die DDR-Regierung auch neue So war etwa Johanngeorgenstadt von 1951 bis 1957 Stadtkreis weil die Stadt durch den vorübergehend mehr als 40.000 Einwohner hatte. Nach 1957 sank die Einwohnerzahl jedoch wieder stark Auch die neu errichtete Stalinstadt (heute Eisenhüttenstadt ) wurde 1953 von der DDR-Regierung zum Stadtkreis erhoben. Schwedt ( 1961 ) und Suhl ( 1967 ) gehören ebenfalls zu den Städten die ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung zu Stadtkreisen werden.
In Österreich wird eine kreisfreie Stadt Statutarstadt bezeichnet. Lediglich zwischen 1938 und 1945 wurden diese Statutarstädte wie im übrigen Reich als Stadtkreise bezeichnet. Diese verfügen im zu kreisfreien Städten über eine eigene Kommunalverfassung Statut. Eine Statutarstadt übernimmt zugleich die Aufgaben Bezirkshauptmannschaft einer Landesbehörde.
Auch Polen gehört zu den Ländern denen zwischen Landkreisen und Stadtkreisen unterschieden wird. Städte wurden bereits im Deutschen Kaiserreich zum ( Bromberg 1875 Graudenz und Thorn 1900) bzw. im KuK-Reich zur Statutarstadt Andere Städte wurden erst nach 1918 von neugegründeten polnischen Republik zu Stadtkreisen erklärt z.B. Gnesen (1925) Inowroclaw (1925) und Kalisz (1929).