Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Stadtrecht ( Weichbildrecht ) ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium eine Gemeinde zur Stadt erhoben wurde; dann Inbegriff der in einer gültigen Rechtssätze .
Solche Stadtrechte entstanden in Deutschland seit 10. Jahrhundert und es wurden dadurch nicht nur sondern auch Gegenstände des öffentlichen Rechts normiert . Oft wurde das Recht einer Stadt oder minder vollständig von anderen rezipiert ; so die Stadtrechte von Münster Dortmund Soest und anderen westfälischen Städten ganz besonders aber die Stadtrechte von Magdeburg Lübeck und Köln .
Infolge der Umgestaltung der Territorialverhältnisse sowie Rechtsbegriffe wurden Änderungen der Stadtrechte notwendig. So im Lauf des 15. 16. und 17. an vielen Orten verbesserte Stadtrechte so genannte "Reformationen" wobei aber unter der Rechtsgelehrten mehr und mehr römisches Recht eingemischt wurde. Zuletzt mussten die alten zugleich mit der eigenen Gerichtsbarkeit und der der Städte bis auf dürftige Reste der der Landesherren weichen. Nur für das Familien - und Erbrecht haben sich einzelne Satzungen der alten (Statuten) bis auf die Gegenwart (1889) erhalten.