Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Statutarstadt (auch Stadt mit eigenem Statut bezeichnet) ist in Österreich eine Stadt mit eigenem Stadtrecht (Stadt statut ). In Österreich kann eine Stadt dies wenn sie mehr als 20.000 Einwohner hat. dem Landesgesetz und der Zustimmung der Bundesregierung ihr das Statut verliehen wenn dadurch keine gefährdet werden. Allerdings gibt es auch kleinere die ihr Recht bereits früher aus historischen bekamen. Insbesondere die Städte Eisenstadt und Rust die früher als königliche Freistädte zum Ungarn gehörten behielten 1921 ihren bisherigen Status Stadt mit eigenem Statut. Von 1938 bis 1945 wurden die Statutarstädte als Stadtkreise bezeichnet und entsprechend der Deutschen Gemeindeordnung behandelt. Als solche verfügten sie über eigene Kommunalverfassung.
Die Aufgaben einer Statutarstadt sind neben Gemeindeverwaltung auch die Bezirksverwaltung somit beherbergt die das Gemeindeamt ( Magistrat ) und die Bezirkshauptmannschaft .
Österreichs Statutarstädte mit eigenem Stadtstatut sind:
Eisenstadt ( seit 1921 vorher seit 1648 ungarische Freistadt )