Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Stadtpräsident wird in einigen Bundesländern Deutschlands - in Schleswig-Holstein - der Vorsitzende des Gemeinderats bzw. Stadtrats einer Stadt genannt. Er vom Rat aus seiner Mitte gewählt. In Bundesländern heißt er nach der jeweiligen Gemeindeordnung auch Stadtverordnetenvorsteher oder Stadtvertretervorsteher .
sorgt für einen geordneten und störungsfreien Ablauf Sitzungen
übt das Hausrecht aus
repräsentiert die Ratsversammlung als gewähltes Gremium der
Für die Verwaltungsaufgaben in der Stadt es neben dem Stadtpräsidenten noch einen Oberbürgermeister oder Bürgermeister als "Chef" des Rathauses. Damit gibt in solchen Städten 2 Personen an der der Stadt. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden es wiederum in anderen Bundesländern bei denen Personen an der Spitze der Stadt stehen Bezeichnungen geben kann bzw. die oben erwähnten "vertauscht" sind. So war der Oberbürgermeister in und Nordrhein-Westfalen seit 1946 Vorsitzender des Gemeinderats dem Stadtpräsident vergleichbar) während es für den der Verwaltung den Begriff Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor gab. Inzwischen wurde in diesen beiden die zweigleisige Verwaltungsspitze abgeschafft. Sie gibt es jedoch noch für eine Übergangszeit.
In den meisten Bundesländern hingegen übt vom Volk gewählte Oberbürgermeister beide Funktionen aus (Vorsitzender des Rates Chef der Verwaltung).
In der Schweiz ist "Stadtpräsident" in einigen Städten z.B. Zürich die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt