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Montag, 28. Mai 2012
Stand
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Der Begriff
Stand
bezeichnet
den
Zustand
ohne
Bewegung
in der
Gesellschaft
des
Mittelalters
und der
frühen Neuzeit
gesellschaftliche Großgruppen ("
Ständeordnung
") in einem hierachischen Gesellschaftssytem
Adel
Klerus
Bürgertum
Bauernstand
und das übrige Volk (die "unterständische z. B. die "
unehrlichen
Berufe" die Landfahrenden)/Vagabunden/Räuber u. a. m.)
im
Heiligen Römischen Reich deutscher Nation
die
Reichsstände
in anderen Staaten die
Generalstände
(
Frankreich
) bzw. die Landstände (z. B. in beiden
Mecklenburgs
bis 1918) vgl. die landständischen
Verfassungen
; zum "Dritten Stand" insbesondere vgl. die zur großen französischen
Revolution
in der
Schweiz
einen
Kanton
(
Ständerat
Ständemehr
)
einen sozialen Status: Berufsstand
eine
rechtliche
Position:
Familienstand
Ruhestand Wartestand
einen
Platz
zum Warten (
Taxistand
)
im
Schießsport
den
Schießstand
eine für eine bestimmte Zeit zum Verkaufen Stelle
Verkaufsstand
in der Tierhaltung einen
Anbinde
stall
die im Ablauf der
Geschichte
zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichte Stufe
der Stand der Entwicklung
Stand der Technik
)
die Beschaffenheit oder der Zustand einer Angelegenheit Instution (z. B.
der Stand der Ehe
)
in der
Jägersprache
den Bestand an
Wild
im
Revier
kurz für
Blütenstand
beim
Klettern
den Ort an dem das nichtkletternde einer
Seilschaft
das andere Mitglied
sichert
siehe Stand (Klettern)
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